Burkhard Bülter Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK & Brandschutztechniker (ZIV) mit TÜV Rheinland gepr. Qualifikation
Die Bundesregierung bündelt ihre Programme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude. Davon betroffen ist auch der Zuschuss „Energieeffizient Sanieren (430)“.
Laut einer Mitteilung der KfW muss der Zuschuss für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Sanieren (430)“ ab dem kommenden Jahr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Mit dem Programm fördert die Bundesregierung die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Voraussetzung für die Förderung ist es, einen Experten für Energieeffizienz in die Baubegleitung einzubinden.
Wer keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstrebt, kann sich Einzelmaßnahmen fördern lassen. Dazu gehören die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme, die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage sowie die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Der Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kann bis zu 48.000 Euro betragen. Einzelmaßnahmen werden mit 10.000 Euro bezuschusst.
Die KfW weist darauf hin, dass der Förderkredit „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152“. weiterhin bei ihr zu beantragen ist. Das Programm bietet günstige, gebundene Zinssätze, tilgungsfreie Anlaufjahre und einen Tilgungszuschuss, um eine Gebäudesanierung oder Einzelmaßnahmen zu unterstützen. Auch bei diesem Programm muss eine Energieberaterin oder ein Energieberater sicherstellen, dass die Baumaßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Quelle: KfW / jb
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