Burkhard Bülter Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK & Brandschutztechniker (ZIV) mit TÜV Rheinland gepr. Qualifikation
In einer Verordnung, die Anfang 2015 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union geregelt, dass die Verwendung von klimawirksamen Fluorkohlenwasserstoffen bis 2030 um rund 80 % gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 verringert werden muss. Darüber hinaus hat die internationale Gemeinschaft mit den Beschlüssen von Paris im Dezember 2015 sowie in Kigali (Ruanda) und Marrakesch (Marokko) weitergehende Einschränkungen der Verwendung von klimawirksamen Gasen vereinbart, um die weitere Erwärmung der Erdatmosphäre zu begrenzen.
Treibhausgase tragen zur Klimaveränderung bei und nehmen Einfluss auf die Erderwärmung. Ihr klimawirksamer Einfluss tritt erst auf, wenn sie in die Atmosphäre freigesetzt werden. Daher bezeichnet man diese Stoffe auch als potenziell klimarelevant. Der Einfluss der einzelnen Treibhausgase auf die Klimaveränderung ist unterschiedlich hoch. Als Bezugsgröße dient die Klimawirksamkeit von CO2 mit einem Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, kurz GWP) von 1. Das in Deutschland am häufigsten verwendete Kältemittel R 134a (Tetrafluorethan) trägt in einem Zeithorizont von 100 Jahren 1430 Mal stärker zum Treibhauseffekt bei als CO2.
Die Gesamtemissionen von klimawirksamen Gasen in Deutschland beliefen sich nach Berechnungen des Umweltbundesamtes im Jahr 2014 auf rund 902 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Der Anteil der Fluorkohlenwasserstoffe an den Gesamtemissionen betrug 11,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente oder rund 1,2 %.
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