Burkhard Bülter Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK & Brandschutztechniker (ZIV) mit TÜV Rheinland gepr. Qualifikation
In einem Modellvorhaben will die KfW 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit modifizierten Anforderungen erproben. Teilnehmende erhalten eine höhere Bauförderung.
Wie müssen die Effizienzhaus-Standards künftig gestaltet sein, um die Sanierungsrate zu erhöhen? Eine Antwort auf diese Frage versucht die KfW mit einem neuen Modellvorhaben herauszufinden, das am 1. November 2020 gestartet ist. Bei dem Modellvorhaben sollen 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit modifizierten Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an den Wärmeschutz der Gebäudehülle in der Praxis erprobt werden. Dafür sucht die KfW nun geeignete Sanierungsvorhaben. Wer gerade ein Vorhaben plant, das die Anforderungen erfüllt, kann sich bis zum 31. Januar 2021 beziehungsweise bis zum 30. April 2021 für eine Teilnahme bewerben. Die ausgewählten Modellvorhaben erhalten einen höheren Zuschuss aus der KfW-Förderung "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)". Er beträgt pro Wohnung bis zu 82.500 Euro.
Am Modellvorhaben teilnehmen kann, wer ein mindestens fünf Jahre altes Wohngebäude mit höchstens acht Wohnungen zum Effizienzhaus Innovation 40 (mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Paket) oder Effizienzhaus Innovation 100 (mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Paket) sanieren möchten. Das Erneuerbare-Energien-Paket erfüllt, wer den Wärmebedarf zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass eine Energieberaterin oder ein Energieberater den Antrag für das Modellvorhaben ausfüllt und sicherstellt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die KfW übernimmt die Hälfte der Kosten für die Baubegleitung durch den Experten. Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur stehen. Quelle: KfW / jb
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