Burkhard Bülter Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK & Brandschutztechniker (ZIV) mit TÜV Rheinland gepr. Qualifikation
Anpassung beihilferechtlicher Formulierungen
In Merkblättern zu Programmen aus den Bereichen Gründen, Erweitern und Festigen, Innovation, Energie und Umwelt sind Anpassungen erforderlich.
In einer KfW-Information vom 4. September 2017 hat die KfW Merkblattanpassungen in den Produkten bzw. Produktvarianten mit Beihilfekomponenten nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) angekündigt.
Die KfW gibt bekannt, dass neben dem Hinweis auf die aktuelle Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung als Rechtsgrundlage weitere Formulierungsanpassungen zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Merkblätter erforderlich sind. Sie betreffen u.a. die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Beihilfen und den Verweis auf sektorbedingte Förderausschlüsse. Die Merkblattformulierungen werden in diesen Punkten vereinheitlicht.
Über entsprechende Anpassungen im Produkt Erneuerbare Energien Premium informiert die KfW zu einem späteren Zeitpunkt.
Kumulierungsverbot bei Förderung mit EEG/KWKG zum 01.01.2018
Für Anlagen zur Stromerzeugung (z.B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich. Diese Anlagen sind ggf. separat über einen beihilfefreien Zinssatz zu finanzieren.
Die KfW hat im BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230) das Kumulierungsverbot um das KWKG erweitert. Im KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293), dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) und dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme – Investitionszuschuss (494) wurden die Merkblattformulierungen unter dem Punkt Kombinationsmöglichkeiten vereinheitlicht.
Harmonisierung der Merkblätter
Die KfW hat die Merkblätter des KfW-Energieeffizienzprogramms – Abwärme (294) und des KfW-Energieeffizienzprogramms – Abwärme – Investitionszuschuss (494) harmonisiert. Dies betrifft im Wesentlichen die Punkte Neutralität der Berater, Informationen zur Datennutzung und -weitergabe und zur Kombinierbarkeit der Programme 294 und 494.
Download- und Bestellmöglichkeit
Die aktuellen Merkblätter stehen zum Download im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal. Alternativ können sie ab Gültigkeit per E-Mail an bestellservice@kfw.de oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 539 9001 bestellt werden.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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