Burkhard Bülter Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK & Brandschutztechniker (ZIV) mit TÜV Rheinland gepr. Qualifikation
Nach einer Modernisierung fallen bei Bestandsanlagen 20 % der EEG-Umlage an, bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibt es bei der vollständigen Befreiung von der EEG-Umlage. Daneben genehmigte die Kommission auch die Entlastung für Neuanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Auch die Regelung zur Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen, die Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle und den Bestandsschutz für Anfahrts- und Stillstandsstrom in Kraftwerken wurden genehmigt.
Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 % für KWK-Neuanlagen ist weiterhin Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Nach einer Einigung mit Brüssel soll die EEG-Umlagenbegrenzung für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen im kommenden Jahr gesetzlich neu geregelt und der Europäischen Kommission zügig zur Genehmigung vorgelegt werden.
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