Burkhard Bülter Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK & Brandschutztechniker (ZIV) mit TÜV Rheinland gepr. Qualifikation
Die EU-Kommission hatte die Privilegierung der Eigenstromerzeugung aus KWK-Anlagen hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Diese Befristung läuft nun aus.
Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, sind weiterhin von der EEG-Umlage befreit. Es ist abzusehen, dass die EU-Kommission bis zum Jahresende über eine Anschlussregelung entscheiden wird. Dementsprechend strebt das Bundeswirtschaftsministerium eine geänderte Neuregelung an, über die möglichst 2018 noch entschieden werden soll und die rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten könnte.
Das BMWi hat angekündigt, in die Verhandlung mit der EU-Kommission bereits mit einigen Eckpunkten zu gehen:
Bis zu einer Verabschiedung der Neuregelung ist jedoch für die Strommengen, die dem Eigenverbrauch dienen, die volle EEG-Umlage zu zahlen. Eventuelle Rückerstattungen können erst mit der Verabschiedung und beihilferechtlichen Überprüfung einer neuen Regelung beansprucht werden.
Weitere Informationen unter www.asue.de
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